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Bundesverband
Modell- und Formenbau
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Die betriebswirtschaftlichen Anforderungen in klein- und mittelständischen Unternehmen steigen. Handwerksmeister stehen vor der Aufgabe, komplexe Betriebsabläufe in ihrer wirtschaftlichen Wechselwirkung zu überblicken und markt- und betriebsgerechte Entscheidungen zu treffen. Die berufliche Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks liefert die passenden Zusatzqualifikationen.
Die Fortbildung oberhalb der Meisterebene endet mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer. Mit der Prüfung werden betriebswirtschaftliche Kompetenzen nachgewiesen, die für Entscheidungsträger im Unternehmen notwendig sind.
Der Betriebswirt des Handwerks vereint die Kompetenzen aus handwerklicher Vorbildung, Berufserfahrung und betriebswirtschaftlicher Qualifikation zu einer erfolgversprechenden und gefragten Kombination. Die vielseitigen Fähigkeiten befähigen ihn im Arbeitsalltag betriebliche Abläufe und Strukturen sowohl aus handwerklicher als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu beurteilen und zu organisieren.
Betriebswirte des Handwerks können daher als selbstständige Handwerksmeister einen eigenen Betrieb leiten oder Leitungspositionen in kleinen oder mittelständischen Unternehmen oder Organisationen des Handwerks übernehmen.
Zugelassen zur Weiterbildung bzw. Prüfung sind alle Meister in einem Handwerksberuf oder Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation (z.B. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Weiterbildungsberuf mit mindestens einjähriger Berufspraxis) verfügen. Auch Quereinsteiger aus anderen Branchen oder kaufmännischen und technischen Berufen können bei entsprechenden Voraussetzungen zur Prüfung zugelassen werden (z.B. Techniker oder Ingenieure.
Die Vorbereitungslehrgänge zum Betriebswirt HWK werden von verschiedenen Bildungsträgern in Voll-, Teilzeit oder als Online-Lehrgang mit Selbstlern- und Präsenzphasen angeboten. Ein Vollzeitlehrgang kann in ca. 12 Wochen absolviert werden. Bei Teilzeit-Modellen oder bei einem Online-Lehrgang muss mit einer Dauer von ca. 2 Jahren gerechnet werden. Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen ist nicht verpflichtend für die Anmeldung zur Prüfung.
Die bundeseinheitliche Fortbildung (Rahmenlehrplan) umfasst 500 Unterrichtsstunden. Behandelt werden dabei die sechs betriebliche Handlungsfelder:
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