Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Modellbauerhandwerks haben als fachkundige Helfer in der Rechtsprechung eine große Bedeutung. Sie sollen ihr besonderes, durch laufende Erfahrung vertieftes Fachwissen Gerichten, Unternehmen, Privatpersonen, Behörden und Organisationen zur Verfügung stellen, um Sachverhalte sicher festzustellen und fachgerecht beurteilen zu können. Sie unterliegen einer Fortbildungspflicht, deren Erfüllung von der zuständigen Handwerkskammer überprüft wird.
Die Qualität ihrer Arbeit ist in hohem Maße abhängig von ihrer Sachkunde und Befähigung. Der Bundesverband Modell- und Formenbau trägt dem Rechnung, indem er vor der Bestellung durch die Handwerkskammer gehört wird und die Fachkompetenz interessierter Kandidaten prüft.
In Streitfällen vermittelt der Bundesverband den Kontakt zu den offiziell anerkannten und unabhängigen Gutachtern, die sich in ihrem Metier bestens auskennen.